Girokonto für eine Person innerhalb 8 Minuten per Videolegitimation oder eID-Service eröffnen. |
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Girokonto für zwei Personen (z. B. Ehepaar)* | |
Girokonto für eine Person mit unmittelbarer Erteilung einer Vollmacht** auf diesem Konto. |
*) Gemeinschaftskonten
Sie können das Girokonto auch als Gemeinschaftskonto beantragen. Ihr Girokonto wird dann nicht nur für Sie, sondern auf den Namen von zwei Personen eröffnet. Gegenüber der Sparkasse haben beide Kontoinhaber die gleichen Nutzungsrechte und Pflichten. Einige Beispiele für Besonderheiten von gemeinschaftlichen Girokonten:
**) Vollmacht für das Girokonto
Wenn Sie jemandem eine Vollmacht auf Ihrem Girokonto erteilen, kann dieser über das Guthaben im vollen Umfang verfügen. Der Bevollmächtigte kann also z. B. selbstständig Bargeld auszahlen lassen oder überweisen.
Auf Wunsch erhält Ihr Bevollmächtigter eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte), mit der er Bargeld am Geldautomaten auszahlen lassen oder im Geschäft bezahlen kann. Ebenfalls auf Wunsch schalten wir Ihren Bevollmächtigten für das Online-Banking frei.
Grundsätzliche Änderungen des Kontos können nicht durch den Bevollmächtigten in Auftrag gegeben werden. So kann er z. B. keine weiteren Vollmachten ausstellen oder das Konto schließen.
Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Hierzu sprechen Sie am besten mit Ihrem Berater, damit dieser alle nötigen Schritte einleiten kann. Sie möchten mehr als eine Person bevollmächtigen? Dann vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen Termin mit Ihrem Berater. Für die Einrichtung der Vollmachten benötigen wir die Unterschriften und Ausweise aller Beteiligten.
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