BGH-Urteil

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen manchmal ändern. Nachdem wir unsere Preise für unsere Girokonten nun beinahe 5 Jahre konstant halten konnten, haben wir für Herbst 2025 eine moderate Preisanpassung vorgesehen. Damit wir ab diesem Zeitpunkt unsere gemeinsame Geschäftsverbindung in gewohnter und bewährter Weise fortsetzen können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich
In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Vor Ort

Am Geldautomaten oder Selbstbedienungsterminal der Sparkasse Heidelberg.

Telefonisch

Über unser Kunden-Service-Center unter 06221 5110 (Montag bis Freitag von 8-19 Uhr).

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Um alle Bedingungen und neuen Preise mit Ihnen fristgerecht zu vereinbaren, erteilen Sie uns bitte bis spätestens 30.09.2025 Ihre Zustimmung.

Wieso muss ich aktiv zustimmen?

Sobald wir mit Verbrauchern neue Bedingungen oder Preise vereinbaren, sind wir seit dem BGH-Urteil vom 27.04.2021 dazu verpflichtet, jedes Mal die aktive Kundenzustimmung einzuholen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Wir würden auch gerne in Zukunft mit Ihnen zusammenarbeiten.

Deshalb ist es wichtig, dass die für unsere gemeinsame Geschäftsverbindung erforderliche Grundlage zwischen uns vereinbart ist.

Falls Sie vergessen haben zuzustimmen, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung weiterführen können oder ob wir sie beenden müssen. Daher ist Ihre Zustimmung für uns sehr wichtig.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Wenn ich jetzt zustimme, gelten dann neue Preise und ich muss mehr bezahlen?

Wir passen unsere Preise ab dem 01.10.2025. Auch wenn Sie bereits vor diesem Datum Ihre aktive Zustimmung erteilen, treten die neue Preise und Bedingungen erst zum 01.10.2025 in Kraft.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail meiner Sparkasse oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Sparkasse kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Ihre Sparkasse wird Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung per E-Mail nicht dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen Ihre Sparkasse telefonisch zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht. Zudem können Sie immer direkt die Internet-Filiale Ihrer Sparkasse aufrufen, sich in Ihrem sicheren Online-Banking einloggen und Ihr Elektronisches Postfach aufrufen und nach­sehen, ob Ihre Zustimmung notwendig ist.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails Ihrer Sparkasse. Leiten Sie sie an warnung@sparkasse.de weiter. Ihre Sparkasse prüft die Sache und verhindert die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 06221 5110 (Montag bis Freitag von 8-19 Uhr)

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