Banken und Sparkassen müssen sich über die wirtschaftliche Situation ihrer Kreditnehmer informiert halten (§ 18 KWG). Für die Bonitätsprüfung müssen Jahresabschlüsse erfasst und analysiert werden. Hierfür steht nun ein neues Verfahren zur Verfügung: der Digitale Finanzbericht. Dieser ermöglicht die vereinfachte, zeitgemäße digitale Einreichung von Abschlüssen nach einheitlichem Datenübertragungsstandard.
Der Ablauf zum Digitalen Finanzbericht ist einfach, sicher und transparent. So lassen Sie Ihren Jahresabschluss digital erstellen: