Vorteile

Vorteile des Zukunftskonto

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung (bei belegloser Kontoführung)
  • Guthabenverzinsung 0,90 % p.a.6
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter*
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang

Bequem von zu Hause aus er­ledigt

  1. Online, papier­los be­antragen
  2. Identität digital be­stätigen
  3. Geburts­urkunde ein­reichen

Elterliche Kontrolle

Im Rahmen der Konto­eröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine ent­sprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertrags­dokumente und die Konto­auszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Post­fach und können dort auch die Um­sätze einsehen. Falls Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinder­konto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemein­samen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungs­berechtigt. Wenn Sie im Nach­gang über die "Elternvollmacht" gegen­seitig be­voll­mächtigen, können Sie auch online über das Gut­haben Ihres Kindes verfügen.

Verfügungen Ihres Kindes

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Zukunftskonto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Vorteile entdecken

Alle Vorteile vom Zukunftskonto entdecken

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Online-Banking und App

Deutschlands meist­genutzte Banking-App: die App Sparkasse. Überweisungen ausführen, Dauer­aufträge einrichten oder Umsätze abfragen – das geht alles digital.

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  • Maximale Händler­akzeptanz
  • Sicher online shoppen wie mit einer Kreditkarte
  • Weltweit bezahlen

Zukunftskonto in 3 Schritten eröffnen

Prozess zur Girokontoeröffnung
  1. Online-Antrag: Geben Sie Ihre Daten in den Online-Antrag ein.
  2. Legitimieren: In wenigen Minuten online, zum Beispiel über die Online-Identitätsprüfung oder in einer Filiale.
  3. Sparkassen-Card (Debitkarte) bekommen: Geschafft! Nur Tage später halten Sie bereits Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) und alle Informationen zu Ihrem Konto in den Händen.

Nach der Eröffnung: Kontowechsel-Service nutzen

  • Einfacher und schneller Konto­wechsel
  • Informieren Sie Ihre Zahlungs­partnerinnen und Zahlungs­partner über Ihre neue Bank­verbindung
  • Ihre Dauer­aufträge und Termin­überweisungen werden übertragen
Mehrwerte & Funktionen

Ihr Sparkassen-Konto steckt voller Vorteile

App Sparkasse

Egal wann, egal wo: Mit der ausgezeichneten App für Ihr Sparkassen-Girokonto regeln Sie ganz einfach 24/7 Ihre Finanzen vom Smartphone oder Tablet.

Mann fotografiert eine Rechnung mit den Handy

Fotoüberweisung

Mit der Foto­überweisung gehört IBAN abtippen der Vergangenheit an – Ihre Rechnungen und Überweisungs­träger können Sie schnell und einfach über Ihre App Sparkasse bezahlen.

Logo von Sparkasse und Apple für kontaktloses Bezahlen

Kontaktloses Bezahlen

Bezahlen Sie mit Ihrem Smartphone schnell und sicher. Das geht ganz einfach mit Apple Pay oder mit der App “Mobiles Bezahlen” für Ihr Android-Smartphone.

Darstellung des Finanzplaners auf unterschiedlichen mobilen Geräten

Finanzplaner

Erleben Sie die moderne Version des Haushaltsbuchs mit dem neuen, kostenlosen Finanzplaner. Die Umsätze werden automatisch kategorisiert. Und noch leichter ausgewertet.

Preise

Preise

Diese Übersicht über Zahlungs­konto­dienste unter verschiedenen Konto­modellen enthält keine Entgelt­informationen im Sinne des Zahlungs­kontengesetz und keine Vertragsbedingungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Entgelt­informationen sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie hier.

1 Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben.

2 Soweit der jeweilige EWR-Staat den Euro als Zahlungsmittel nutzt. In EWR-Staaten, die den Euro nicht als gesetzliches Zahlungsmittel nutzen, erfolgen Bargeldauszahlungen (soweit nicht in Euro möglich) in der jeweiligen EWR-Fremdwährung. Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

3 Überweisung = Sepa-/Echtzeitüberweisung; Dauerauftrag = Sepa-/Echtzeitdauerauftrag; Lastschrift = Sepa-Lastschrift

4 An rund 20.000 Sparkassen-Geldautomaten aller Sparkassen und Landesbanken. Geldautomaten- und Netzbetreiber im Aus­land können direkte Kundenentgelte erheben, auf die Ihre Spar­kasse keinen Einfluss hat.

5 Bei Bargeldauszahlungen von eigenen Konten bzw. Bargeldeinzahlungen auf eigene Konten sind, bei Nutzung der Serviceeinrichtungen der Sparkasse Heidelberg (Geldautomat/Kasse), fünf Posten pro Monat frei (betrifft nur Privatgirokonten).

6 Bis zu einem Betrag von 2.500 Euro, Guthaben darüber hinaus wird mit 0,001% p.a. verzinst. Stand: 01.10.2025

7 Gemäß § 18 Preisangabenverordnung.

 

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Konto­eröffnung bequem von Zuhause aus durch­führen. Hierzu sind neben der Ein­reichung der Geburts­urkunde auch Online-Legitimationen der gesetz­lichen Ver­treter not­wendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Konto­eröffnung auch mit einer TAN be­stätigen. Der zweite gesetz­liche Ver­treter bestätigt die Konto­eröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Ab dem 16. Lebens­jahr wird auch eine Online-Legitimation Ihres Kindes durch­geführt. Hierfür ist es not­wendig, dass Ihr Kind einen Reise­pass oder Personal­ausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit acht Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab zwölf Jahren an. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist die Sparkassen-Card auto­matisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst ent­scheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Das Zukunftskonto bleibt bis zum 30. Geburts­tag kosten­frei.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt werden. Bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren sollte das Taschen­geld wöchent­lich gezahlt werden, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich. Ihr Kind sollte das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­halten, damit es früh lernt, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

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