Die gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtsummen der Kfz-Versicherung sind in einigen Ländern recht niedrig. Beim Führen eines gemieteten versicherungspflichtigen Kfz im Ausland müssen Sie bei Schäden dann mit Ihrem eigenen Vermögen für den Betrag haften, der über die Haftpflichtsumme hinausgeht. Die SV springt in diesen Fällen für Sie ein und stockt die Haftpflichtsumme auf.
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