Beide Elternteile müssen für die eigenständige Einrichtung am Online-Banking-Verfahren teilnehmen.
Die Elternvollmacht regelt die Vertretung des Minderjährigen durch den oder die gesetzlichen Vertreter. Gesetzlich gilt die gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Vertreter nur gemeinsam für den Minderjährigen Bankgeschäfte durchführen können.
Sie können sich jedoch auch gegenseitig zur alleinigen Vertretung für den Minderjährigen bevollmächtigen, sodass jeder gesetzliche Vertreter einzeln, verschiedene Bankgeschäfte für den Minderjährigen tätigen kann.
Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig, nachfolgend genannte Bankgeschäfte (jeweils einschließlich der hierfür erforderlichen Erklärungen) für den Minderjährigen jeweils alleine gegenüber der Sparkasse zu tätigen.
Die Erteilung von Untervollmachten ist ausgeschlossen. Jeder Elternteil kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber der Sparkasse widerrufen. Der Widerruf der Elternvollmacht gegenüber der Sparkasse durch ein Elternteil führt zum Erlöschen der Elternvollmacht insgesamt. Die Vollmacht erlischt in jedem Fall mit Eintritt der Volljährigkeit des Minderjährigen
Die Mastercard Basis ist eine vorausbezahlte Kreditkarte auf Guthabenbasis – für jeden ab 12 Jahre.
Per Überweisung lässt sich die Mastercard Basis jederzeit aufladen:
Empfänger | Sparkasse Heidelberg |
IBAN | DE02 6725 0020 9000 4823 39 |
BIC | SOLADES1HDB |
Institut | Sparkasse Heidelberg |
Verwendungszweck | Ihre 16-stellige Kartennummer Ihrer MasterCard Basis |
Zahlungen, die bis 15:30 Uhr ausgeführt werden, können noch am gleichen Geschäftstag mit der MasterCard Basis abgerufen werden.
Ihr Guthaben können Sie bei der Karteninhaberbetreuung (Montag - Freitag von 8 bis 20 Uhr) erfragen: