Hausverwaltungen und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften sind durch die vielen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich für die Belange der Wohnungseigentümer.
Um Ihnen die Klärung der Angelegenheiten, die die Sparkasse Heidelberg betreffen, zu erleichtern, haben wir Ihnen eine umfängliche FAQ-Liste inkl. Checkliste mit den notwendigen Unterlagen, sonstige nützliche Informationen und alle erforderlichen Anträge zusammengestellt.
Weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne an unser Kunden-Service-Center unter der E-Mail kundenservice@sparkasse-heidelberg.de richten. Telefonisch stehen wir für Sie unter der Rufnummer +49 6221 511 0 zur Verfügung. Wir sind für Sie von Mo-Fr von 08:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen alle Eigentümer mit der Selbstverwaltung einverstanden sein. Fordert nur ein einzelner Eigentümer die Bestellung eines Verwalters, muss die Eigentümergemeinschaft dem nachkommen, § 21 Abs. 4 WEG. Dann ist regelmäßig ein externer Verwalter einzusetzen.
Personalausweis oder Reisepass der Verwalter und verfügungsberechtigten Personen
Für alle Fragen rund um das Thema Wohnungseigentümergemeinschaft steht Ihnen unser Kunden-Service-Center zur Verfügung.
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